Grundsätze und Aufnahme
- Anmeldezeitraum:
Für die Aufnahme werden jeweils bis zum 1. September vor dem Aufnahmejahr Anmeldungen entgegengenommen. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung stellt keine Rangliste dar.
- Wir möchten Kindern aus Elternhäusern mit kirchlicher Bindung die Möglichkeit grundlegender Bildung auf christlicher Grundlage bieten. Zugleich sind wir offen für Mitglieder anderer Religionen sowie für konfessionslose Familien, sofern sie das Konzept unserer Schule befürworten.
- Wir berücksichtigen das unmittelbare Umfeld der Schule als Wohnumgebung des Kindes. Ein begrenztes Einzugsgebiet gibt es jedoch nicht.
- Wichtig ist uns eine soziale Ausgewogenheit der altersgemischten Lerngruppen. Jedem Kind, gleich welcher Herkunft, soll der Besuch unserer Ganztagsschule möglich sein.
- Eine Mitgliedschaft im Förderverein vor Schulbeginn von Kindern begründet keinen Anspruch auf eine spätere Schulaufnahme.
- Es erfolgt ein Aufnahmegespräch zwischen Eltern, Pädagogen und Vertretern des Trägervereins der Schule. Des Weiteren findet ein Kennenlerntag für Kinder und Lehrer sowie Erzieher statt.
- Bei Kindern mit besonderen Begabungen wird im Vorfeld nach Möglichkeiten und Wegen gesucht, die Aufnahme zu ermöglichen.
- Dies gilt ebenso für Kinder mit offensichtlichen Lernstörungen oder Behinderungen. Bei integrativ zu beschulenden Kindern muss vor Schulbeginn ein Förderbedarf diagnostiziert werden. Dies erfolgt in Absprache mit dem Beratungslehrer und der Schulleitung.
- Geschwisterkinder und Kinder von Mitarbeitern können bevorzugt aufgenommen werden. Als Geschwisterkinder gelten Kinder einer Familie, die zum gleichen Zeitpunkt unsere Schule besuchen.
- Mädchen und Jungen sollen in einer ausgewogenen Anzahl in den Lerngruppen vertreten sein.
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